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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Becker Elektrokohle vom 31.10.2008§ 1 Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. Becker Elektrokohle Inhaber Reiner Funke (im folgenden Becker Elektrokohle genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Regelungen, auch mündliche Nebenabreden, sind nur dann gültig, wenn sie seitens Becker Elektrokohle schriftlich bestätigt werden oder wurden. Weitere, von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebote, Lieferungen, Leistungen - Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und sind gültig bis zur vereinbarten Frist, bzw. gelten auf eine sofortige Entscheidung, sofern keine Angebotsfrist durch Becker Elektrokohle schriftlich bestätigt wurde.
Der bindende Einzelvertrag kommt zustande, indem wir die übermittelte Bestellung des Auftraggebers annehmen. Eine schriftliche Bestätigung eines Auftrages erfolgt in der Regel nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
Die Bestellung des Auftraggebers kann erfolgen durch e-mail, Telefax, auf postalischem Weg oder fernmündlich. Auch fernmündliche Bestellungen gelten ausdrücklich als bindender Vertrag bzw. Auftrag.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fa. Becker Elektrokohle alle ihm bekannten Informationen zur Verfügung zu stellen, welche erforderlich sind, den Auftrag in der erforderlichen Qualität auszuführen.
§ 4 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Sofern nichts anderes angegeben oder vereinbart, gelten alle Preise in Euro ab Firmensitz von Becker Elektrokohle zuzüglich Kosten für Porto und Verpackung und zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Preise sind für weitere Bestellungen des gleichen Artikels nicht automatisch verbindlich. Teillieferungen auf Wunsch des Auftraggeber gelten als separater Vertrag und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungsbeträge sind mit der Auslieferung der Ware fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Skontoabzüge sind vor Vertragsabschluss zu vereinbaren. Unberechtigter Skontoabzug wird zurückgefordert. Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 20,00 EUR sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Bei Erst- und Exportgeschäften sowie umfangreichen Sonderanfertigungen behält sich Becker Elektrokohle vor, Vorkasse zu verlangen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich die Becker Elektrokohle vor, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Diese Zinsen fallen auch ohne Mahnung an. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Becker Elektrokohle behält sich die Eigentumsrechte am Vertragsgegenstand (Ware) bis zur vollständigen Bezahlung vor. Eine Weiterverarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird ausschließlich für Becker Elektrokohle vorgenommen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirbt Becker Elektrokohle das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Becker Elektrokohle anerkannt sind.
§ 5 Lieferung, Leistungspflicht
Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren, in angemessenem Umfang verlängern. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist die Firma verlassen hat oder dem Auftraggeber Versandbereitschaft gemeldet ist.
Becker Elektrokohle ist zu Teillieferungen berechtigt.
Bei etwaig verzögerten Lieferungen steht dem Auftraggeber kein Recht zur Geltendmachung von Minderungs- oder Schadenersatzansprüchen zu.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von Becker Elektrokohle setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.
$ 6 Versand und Gefahrenübergang
Die Ware wird angemessen verpackt und versendet. Die Versandart liegt im Ermessen von Becker Elektrokohle. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Waren bis zu einem Nettowert von 30,00 EUR unversichert versendet. Ab 30,00 EUR Nettowert erfolgt generell versicherter Versand. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht sofort nach Übergabe an das Transportunter-nehmen auf den Auftraggeber über.
$ 7 Abnahme, Gewährleistung und Mängel
Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen, sofern diese erkennbar sind.
Bei unbestrittenem Mangel ist Becker Elektrokohle berechtigt, Nachbesserung oder Nachlieferung vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Bei Erhalt einer äußerlich beschädigten Sendung muss unter Beifügung eines Protokolls des Spediteurs Schadenersatz beansprucht werden.
Jegliche Warenrücksendungen ohne unsere vorherige schriftliche Rückbestätigung werden nicht angenommen.
$ 8 Recht auf Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen des Auftrag-gebers angefertigt wurden, gem. BGB § 312d, Abs. 4. Das 14- tägige Rückgaberecht bei Lager-waren ist davon nicht betroffen.
$ 9 Datenschutz
Sämtliche kundenbezogenen- und für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter korrekter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert und ausschließlich für eigene Zwecke verwendet. Eine Weitergabe bzw. Weiterverkauf an andere Firmen erfolgt grundsätzlich nicht.
Lediglich zum Zweck der Bonitätsprüfung bei "Aufträgen auf Rechnung" bleibt das Recht vorbehalten, dafür notwendige Daten an die Schufa oder Creditreform zu übermitteln.
$ 10 Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für Verträge mit Becker Elektrokohle ist Dresden. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder das Fehlen einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Verträge und der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige oder fehlende Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsver-hältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.